Aufgaben

Die Aufgaben des SER-Lemgo ergeben sich aus den Bestimmungen zur überschulischen Mitwirkung im Rahmen einer Stadtschulpflegschaft (§ 72 Abs. 4 SchulG). Der SER-Lemgo unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte

  • in der Beratung zu allen Fragen, die für die Schulen seines Gebietes von Bedeutung sind
  • in der gleichgewichteten Berücksichtigung der Belange aller vertretenen Schulformen
  • in der Mitwirkung auf Stadtebene bei Aktivitäten und in Gremien
  • in der Förderung der Meinungsbildung
  • im Erfahrungsaustausch untereinander