Die Aufgaben des SER-Lemgo ergeben sich aus den Bestimmungen zur überschulischen Mitwirkung im Rahmen einer Stadtschulpflegschaft (§ 72 Abs. 4 SchulG). Der SER-Lemgo unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte
- in der Beratung zu allen Fragen, die für die Schulen seines Gebietes von Bedeutung sind
- in der gleichgewichteten Berücksichtigung der Belange aller vertretenen Schulformen
- in der Mitwirkung auf Stadtebene bei Aktivitäten und in Gremien
- in der Förderung der Meinungsbildung
- im Erfahrungsaustausch untereinander